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Allgemeine Bedingungen

1. Definitionen

  1. Floor iQ B.V., nachfolgend „Floor iQ“ genannt, ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Floor iQ besitzt seinen Sitz in 4328 BA Burgh-Haamstede auf Roterij 40 und ist bei der Handelskammer unter der Nummer 71893180 registriert. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer ist NL 858892273B01. Bitte senden Sie alle Korrespondenz bezüglich einer Vereinbarung oder dieser Bedingungen an Floor iQ unter der oben genannten Adresse oder an die E-Mail-Adresse info@FlooriQ.nl.
  2. Mit der Vertragspartei ist gemeint: Jede natürliche oder juristische Person, die für Zwecke handelt, die im weitesten Sinne mit der Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen und die selbst von Floor iQ bezogene Prozesse liefert.
  3. Floor iQ behält sich das Recht vor, Lieferungen an die Vertragsparteien, Wiederverkäufer und/oder Käufergruppen auf die von Floor iQ als typisch angesehenen Projektmengen zu verweigern, einzuschränken oder rückgängig zu machen, sofern nicht abweichende, geänderte, zusätzliche oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kontrahent wurde von Floor iQ ausdrücklich akzeptiert.

2. Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen, für alle nachfolgenden Angebote und Vereinbarungen, die jeweils mit derselben Gegenpartei abgeschlossen oder geschlossen wurden, unabhängig davon, ob sie sich auf bereits abgegebene oder bereits abgeschlossene Vereinbarungen beziehen oder daraus resultieren.
  2. Von den Bedingungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich festgelegt wird, in welchem ​​Fall die anderen Bestimmungen dieser Bedingungen unverändert und voll wirksam bleiben. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für das betreffende Angebot oder die Vereinbarung über die Ausgabe bzw. die Schlussfolgerung, auf die die Änderung oder Ergänzung angewendet wurde.
  3. DieAllgemeine Geschäftsbedingungen von Floor iQ gelten ausschließlich in dem Sinne, dass Klauseln und/oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht anwendbar sind, es sei denn, sie wurden von Floor iQ ausdrücklich schriftlich angenommen. Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder anderer Bedingungen des Kontrahenten wird ausdrücklich abgelehnt.
  4. Floor iQ behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern oder zu ergänzen.
  5. Floor iQ ist berechtigt, Dritte zur Durchführung eines Vertrages mit dem Vertragspartner zu beauftragen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Mitarbeiter von Floor iQ und von Dritten, die von Floor iQ eingesetzt werden, soweit diese Dritten keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwenden.
  6. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sind oder durch eine gerichtliche Verfügung annulliert werden, bleibt das, was in diesen Allgemeinen Bedingungen anderweitig festgelegt ist, uneingeschränkt anwendbar. Die Parteien werden dann Konsultationen aufnehmen, um neue Bestimmungen zu schaffen, die die nichtigen oder annullierten Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und der Tenor der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich beachtet werden.

3. Angebote und Annahme von Vereinbarungen

  1. Eine Vereinbarung wird in dem Moment angenommen, in dem Floor iQ die Bestellung der Vertragspartei schriftlich sowie auch auf elektronischem Wege, bestätigt. Die Bestellung der Vertragspartei kann unter anderem auf anderem Wege, telefonisch oder über die Website von Floor iQ erfolgen.
  2. Die Vertragspartei und Floor iQ erklären ausdrücklich, dass durch den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel eine gültige Vereinbarung zustande kommt, sobald die Bedingungen des Artikels erfüllt sind. Insbesondere das Unterlassen einer Unterschrift mindert nicht die Verbindlichkeit des Angebots und dessen Annahme. Die elektronischen Dateien von Floor iQ gelten, soweit gesetzlich zulässig, als Nachweis.
  3. Eine Vereinbarung wird nicht geschlossen, oder eine bereits geschlossene Vereinbarung kann von Floor iQ widerrufen werden, wenn sich die Vertragspartei als nicht kreditwürdig erweist oder wenn sich herausstellt, dass die Vertragspartei nicht aus der Ausübung eines Berufes oder Geschäfts handelt, und dies liegt im Ermessen von Floor iQ. In diesem Fall wird Floor iQ die Vertragspartei innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Eingang der Bestellung informieren.
  4. Angebote von Floor iQ gelten so lange wie ein Bestand verfügbar ist oder wenn er nur für einen bestimmten Zeitraum angegeben wird.
  5. Ein individuelles Angebot hat eine Laufzeit von zwei (2) Wochen, es sei denn, im Angebot wird ein anderer Begriff angegeben. Ein individuelles Angebot ist unverbindlich in dem Sinne, dass Floor iQ auch nach Annahme des Angebots durch die Vertragspartei innerhalb von drei (3) vollen Kalenderwochen nach der Annahme widerruflich ist.
  6. Die Vertragspartei garantiert die Informationen, Spezifikationen, Berechnungen und dergleichen, die von ihr bereitgestellt werden.
  7. Eine Bestellung der Vertragspartei kann auf folgende Weise erfolgen:
    • a) Die Vertragspartei hat die Informationen auf dem entsprechenden Ausfüllbildschirm der Webseite eingegeben und die relevanten Daten (Bestellformular an Floor iQ) über elektronische Kanäle gesendet. Diese wurden von Floor iQ erhalten.
    • b) Die Vertragspartei hat telefonisch ausdrücklich angegeben, dass sie ein bestimmtes Produkt und/oder eine bestimmte Dienstleistung erhalten möchte.
    • c) Ein persönliches Angebot wird von der Vertragspartei unterzeichnet und von Floor iQ empfangen.
  8. Informationen, Bilder, mündliche Ankündigungen, Erklärungen usw. zu allen Angeboten und den Eigenschaften der Produkte, die per Telefon, E-Mail oder über die Webseite zur Verfügung gestellt werden, werden mit größtmöglicher Genauigkeit abgegeben oder wiedergegeben. Floor iQ garantiert jedoch nicht, dass alle Angebote und Produkte vollständig mit den zur Verfügung gestellten Informationen übereinstimmen. Abweichungen können grundsätzlich keine Entschädigung für Schäden durch Floor iQ und/oder Rückabwicklung einer bereits geschlossenen Vereinbarung gemäß den Bestimmungen dieses Artikels sein.
  9. Offensichtliche Fehler in der Preisangabe, wie z. B. offensichtliche Unrichtigkeiten oder Tippfehler, können nach Vertragsschluss auch von Floor iQ behoben werden.
  10. Floor iQ hat jederzeit das Recht, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung durch eine schriftliche Mitteilung an die Vertragspartei zu dem Zeitpunkt zurückzuziehen, zu dem die Vertragspartei:
    • a) im Konkursverfahren deklariert oder ein Antrag auf Konkurs der Vertragspartei gestellt wurde;
    • b) einen Antrag auf (vorübergehende) Aussetzung der Zahlung stellt;
    • c) die Zwangsverpfändung seines Vermögens erleidet;
    • d) unter Zwangsverwaltung oder Vormundschaft gestellt wird;
    • e) andernfalls die Kontroll- oder Rechtsfähigkeit in Bezug auf seine Vermögenswerte oder Teile davon verliert, einschließlich der Situation, in der eine Umschuldungsvereinbarung für anwendbar erklärt wurde;
    • f) die Vertragspartei meldet die obigen Situationen nicht an Floor iQ.

4. Preise und Preisanpassungen

  1. Alle Preise sind in Euro angegeben, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, die die Umsatzsteuer, Verpackungskosten, Versand-, Liefer- und/oder Transportkosten, Im- und Exportgebühren und andere staatlich auferlegte Abgaben betreffen.
  2. Die Vertragspartei schuldet dem Vertragspartner den Preis, den Floor iQ gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich bestätigt hat.
  3. Für bestimmte Zahlungsmethoden gelten hinsichtlich der Lieferart und der damit verbundenen Kosten weitere Bedingungen. Dies wird dem Geschäftspartner schriftlich mitgeteilt.
  4. Wenn die Preise für die angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen in der Zeit zwischen der Bestellung durch die Vertragspartei und der Bestätigung durch Floor iQ steigen, kommuniziert Floor iQ so schnell wie möglich an die Vertragspartei. Im solche einem Fall kann die Vertragspartei den Auftrag innerhalb von zehn (10) Tagen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung durch Floor iQ noch stornieren. Von den Behörden auferlegte Preiserhöhungen, wie die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes, begründen kein Widerrufsrecht. In diesem Fall findet eine Aufrechnung zwischen den Parteien gemäß den gesetzlichen Bestimmungen statt.

5. Zahlungen

  1. Die Zahlung kann in jedem Fall auf folgende Weise erfolgen:
    • a) Vorauszahlung, unabhängig davon, ob es sich um eine einmalige Genehmigung handelt oder nicht;
    • b) Bei Nachnahme;
    • c) Auf Rechnung (Nachzahlung). Andere Zahlungsmöglichkeiten werden über die Webseite bekannt gegeben oder gesondert mit der Vertragspartei besprochen.
  2. Die Zahlung bei Lieferung erfolgt in bar oder in einer vom Spediteur festgelegten Weise. Die zusätzlichen Kosten für diese Art der Lieferung sind für den Empfänger/Kunden.
  3. Eine der anderen Zahlungsarten, mit Ausnahme der Vorauszahlung, kann nur verwendet werden, wenn die Bedingungen für solche Methoden – einschließlich einer Überprüfung der Kreditwürdigkeit und Authentifizierung und Autorisierung der Vertragspartei – eingehalten wurden.
  4. Bei Nachzahlung beträgt die Zahlungsfrist vierzehn (14) Tage nach Rechnungsdatum, ohne Anspruch auf Preisnachlässe oder Aufrechnungen. Durch das einfache Auslaufen dieser Frist gerät die Vertragspartei in Verzug, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist. Abweichungen von dieser Zahlungsbedingung können nur schriftlich unter den in diesem Fall festzulegenden und zu vereinbarenden Bedingungen festgestellt werden.
  5. Die von der Vertragspartei geleisteten Zahlungen dienen immer zur Begleichung aller fälligen Kosten, Zinsen und in weiterer Folge auch für die ältesten abrechenbaren Rechnungen, auch wenn die Vertragspartei angibt, dass die Abrechnung eine spätere Rechnung betrifft.
  6. Bei verspäteter Zahlung durch die Vertragspartei sind ab dem Tag, an dem die Zahlung spätestens bis zum Tag des vollständigen Erfüllungsbetrags hätte erfolgen müssen, Zinsen über dem ausstehenden Betrag in Höhe von 1,15% pro Monat geschuldet, wobei ein angefangener Monat ist gezählt als ein ganzer Monat.
  7. Von der Vertragspartei übernommen werden auch alle (außer-) gerichtlichen Kosten jeglicher Art, die Floor iQ als Folge der nicht oder nicht rechtzeitigen Einhaltung der (Zahlungs-) Verpflichtungen des Kontrahenten zu tragen hatte.
      • a) 15% des Kapitals über die ersten 2.500€ der Forderung (mindestens 250 €);
      • b) 10% des Kapitals über die nächsten 2.500 € der Forderung;
      • c) 5% des Kapitals über die nächsten 5.000 € der Forderung;
      • d) 1% des Betrags des Kapitals über die nächsten 20.000 € der Forderung;
      • e) 0,5% des Kapitalbetrags mit einem Höchstbetrag von 30.000 € der Forderung;

    Oder alternativ, wenn für kostenpflichtige Kosten ein gesetzliches Maximum festgelegt wurde, ein Betrag, der diesem gesetzlichen Maximum entspricht.

  8. Wenn und soweit der Vertragspartei mit der Zahlung in Verzug ist, sowie im Falle des Konkurses, des Antrags auf Aussetzung der Zahlung und der Schließung oder Liquidation seines Unternehmens, alles, was Floor iQ vom Kontrahenten zu verlangen hat, ist sofort exigibel.
  9. Bei verspäteter Zahlung ist Floor iQ berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten oder (weitere) Lieferungen bis zu dem Zeitpunkt auszusetzen, zu dem die Vertragspartei ihren Zahlungsverpflichtungen einschließlich der Zahlung fälliger Zinsen und Kosten vollständig nachgekommen ist.
  10. Im Falle einer einmaligen Autorisierung wird die Autorisierung vor dem Versand der Produkte erteilt.
  11. Floor iQ behält sich das Recht vor, eine Anzahlung von 100% zu verlangen.

5. Lieferung und Lieferzeit

  1. Grundsätzlich ist Floor iQ bestrebt, Bestellungen, die vor 17.00 Uhr aufgegeben werden, an einem Geschäftstag des nächsten Geschäftstages zu versenden, vorausgesetzt, dass die Produkte vorrätig sind und Floor iQ über alle erforderlichen Informationen, Anweisungen, Dokumente usw. verfügt für die Lieferung oder für die Herstellung und den Transport des zu liefernden Produkts, und im Falle von Bestellungen mit Anzahlung, nach Erhalt der Zahlung.
  2. Wird ein (vorübergehend) nicht vorrätiges Produkt von der Vertragspartei bestellt, wird angezeigt, wann das Produkt wieder verfügbar sein wird. Floor iQ bemüht sich, Verzögerungen innerhalb eines Geschäftstages telefonisch oder per E-Mail an die Gegenpartei zu melden. Wenn Floor iQ für die Umsetzung der Vereinbarung auch von der Zusammenarbeit der Vertragspartei abhängt und die Vertragspartei aus welchen Gründen auch immer mit dieser Kollaboration nicht einverstanden ist, verlängert sich die Laufzeit um die Dauer, die Floor iQ die durch Mangel der Vertragspartei. Das Vorstehende gilt auch für Situationen, in denen Floor iQ gezwungen ist, das, was aufgrund der Vertragspartei oder einer staatlichen Institution festgestellt wurde, zu modifizieren, anzupassen oder zu ergänzen. Die Überschreitung der Laufzeiten von Floor iQ gilt nur, wenn der Vertragspartner nach Ablauf der gesetzten Frist schriftlich eine angemessene Frist setzt, die jedoch nicht kürzer als vierzehn Kalendertage ab dem Tag des Erhalts der Mitteilung sein darf – und Floor iQ kann aus bestimmten Gründen innerhalb dieser weiteren Frist auch ihre Lieferverpflichtungen nicht erfüllen.
  3. Floor iQ ist zu Teillieferungen berechtigt.
  4. Die Überschreitung einer bestimmten Lieferfrist berechtigt die Vertragspartei nicht, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, und führt niemals zu einer Haftung von Floor iQ für direkte oder indirekte Folgen verspäteter Lieferung.
  5. Lieferungen erfolgen im Werk oder Lager von Floor iQ, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
  6. Auf Wunsch werden die Produkte gegen Bezahlung von Floor iQ geliefert; Lieferungen erfolgen immer EXW (ab Werk). Lieferung und/oder Versand erfolgen stets – sofern nicht anders geregelt – auf Kosten und Gefahr der Vertragspartei.
  7. Bei Bestellungen ab 300 € innerhalb der Niederlande (Sperrmaschinen) trägt Floor iQ die Kosten für den Versand der Ware an die Vertragspartei. In diesem Fall wird die Transportart von Floor iQ bezahlt. Die Produkte werden jedoch auch in diesem Fall auf Gefahr der Vertragspartei transportiert.
  8. Die Vertragspartei ist verpflichtet, die Produkte und Dienstleistungen, deren Lieferung mit Floor iQ vereinbart wurde, zu dem Ort und zu der Zeit zu nehmen, die in den zwischen den Parteien geltenden Vereinbarungen und/oder Allgemeinen Bedingungen angegeben sind. Verweigert die Vertragspartei die Annahme der Produkte oder ist sie nachlässig bei der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, werden die Produkte auf Kosten und Risiko der Vertragspartei für maximal vier (4) Wochen gelagert. In diesem Fall schuldet der Geschäftspartner alle zusätzlichen Kosten, einschließlich der Lagerkosten, an Floor iQ. Nach Ablauf von vier (4) Wochen hat Floor iQ das Recht, die Produkte im Falle des Falles privat zu verkaufen. Jegliche mögliche Minderrendite und die damit verbundenen Kosten werden vom Kontrahenten getragen, unbeschadet des Rechts von Floor iQ, die volle Entschädigung zu fordern.

6. Übertragung von Risikos und Eigentumsvorbehalt

  1. Das Risiko eines von Floor iQ zu liefernden Produkts wird bei Ankunft am Lieferort dauerhaft auf die Vertragspartei übertragen (siehe 6.5). Wenn die Vertragspartei bei der zwischen Floor iQ und der Vertragspartei geltenden Lieferfrist die Produkte nicht aus Gründen annimmt, die Floor iQ nicht zuzurechnen sind, wird das Risiko zu diesem Zeitpunkt permanent an den Kontrahenten übertragen. Alle Lager- und Transportkosten, die Floor iQ aus der Lieferzeit für das im vorstehenden Satz genannte Produkt entstehen, trägt die Vertragspartei in vollem Umfang.
  2. Das Eigentum an Produkten geht, ungeachtet der tatsächlichen Lieferung, erst dann an die Vertragspartei über, nachdem diese alles, was sie aufgrund einer Vereinbarung mit Floor iQ schuldet, einschließlich Zinsen und Spesen, auch für frühere oder spätere Lieferungen, vollständig bezahlt hat Aktivitäten, die in Bezug auf die Produkte durchgeführt oder durchgeführt werden.
  3. Auch wenn Floor iQ sich verpflichtet hat, das Eigentum an einem Produkt trotz Lieferung zu liefern, liegt das Eigentum an dem Produkt weiterhin bei Floor iQ, bis Floor iQ die vollständige Zahlung erhalten hat, welche Vertragspartei Floor iQ aufgrund der gelieferten Vereinbarung schuldet Produkte und aufgrund der fallenden Abwicklungskosten, was die Vertragspartei auf diese Weise Floor iQ schuldet.
  4. Soweit Floor iQ Forderungen an die Vertragspartei, für die ein Eigentumsvorbehalt gilt, sowie Forderungen an die Vertragspartei, für die kein Eigentumsvorbehalt besteht, hält, dient eine Zahlung der Vertragspartei zunächst zur Begleichung der Forderung, über die kein Eigentumsvorbehalt festgelegt wurde.
  5. Solange das Eigentum an einem Produkt nicht an die Vertragspartei weitergegeben wurde, ist dieser verpflichtet, das Produkt als verantwortlichen Vormund und als sichtbares Eigentum von Floor iQ zu behalten. Alle möglichen Markierungen oder Zeichen, die in, an oder zu den gelieferten Sachen angebracht sind, müssen für jedermann sichtbar bleiben.
  6. Die Vertragspartei verpflichtet sich in jedem Fall, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen gegen Unglücke und Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police dieser Versicherung auf erstes Anfordern zur Einsichtnahme bei Floor iQ vorzulegen. Im Falle einer eventuellen Auszahlung durch den Versicherer hat Floor iQ Anspruch auf diese Mittel.
  7. Die Vertragspartei darf die Produkte nicht besteuern, verkaufen, weiterleiten oder auf andere Weise belasten, bevor ihr Eigentum verfallen ist.
  8. Floor iQ hat das Recht, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen zurückzunehmen, wenn und soweit die Vertragspartei mit der Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber Floor iQ weiterhin nicht zufrieden ist oder wenn er nach Ansicht von Floor iQ Zahlungsschwierigkeiten hat.
  9. Die Vertragspartei räumt Floor iQ derzeit das unwiderrufliche Recht ein, die (Firmen-) Gebäude des Geschäftspartners zu betreten oder von einem von Floor iQ zu bestimmenden Dritten betreten zu lassen, wenn Floor iQ die gelieferte Person zurücknehmen möchte oder, wenn letzterer die tatsächliche Anwesenheit der gelieferten Sachen in diesen (Firmen-) Gebäuden kontrollieren möchte. Floor iQ ist nicht verpflichtet, einen Schaden der Vertragspartei auszugleichen, den dieser im Zusammenhang mit dieser Rückzahlung erleidet. Die Kosten für die Verwertung und die mögliche Monetarisierung von Waren werden vollständig von der Vertragspartei getragen. Was Floor iQ noch von der Gegenpartei verlangen muss, wird um den Wert reduziert, den die zurückgewonnenen Güter auf dem Markt für Floor iQ haben. Floor iQ muss jedoch niemals einen Wert anwenden, der höher ist als der Preis, der mit der Vertragspartei für diese Waren festgelegt wird.
  10. Die Vertragspartei hat Floor iQ unmittelbar schriftlich zu benachrichtigen, wenn Dritte Eigentumsrechte oder sonstige Rechte an den Vorbehaltswaren geltend machen.
  11. Die Vertragspartei kann Ansprüche auf Floor iQ, auf welche Weise auch immer, nicht an Dritte übertragen oder verpfänden. Diese Klausel ist im Bereich der Eigentumsrechte im Sinne von Artikel 83 Absatz 2 (Artikel 98) des Bandes 3 „Burgerlijk Wetboek“ (niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch) wirksam.

7. Garantie und Beschwerden

  1. Wenn und soweit ein Lieferant in Bezug auf die gelieferten Sachen an Floor iQ für jegliche Art von Gewährleistung gebunden ist, ist die von Floor iQ gewährte Garantie niemals über die Garantie dieses Lieferanten hinaus wirksam.
  2. Sichtbare Mängel der gelieferten Sachen müssen spätestens fünf (5) Werktage nach Lieferung an Floor iQ mitgeteilt werden. Unsichtbare Mängel, bei denen die Vertragspartei nachweist, dass er sie nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Lieferung feststellen kann, sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Entdeckung des Mangels, Floor iQ mitzuteilen. in beiden Fällen mit einer genauen, schriftlichen Erklärung über die Art der Beschwerde. Wenn die Beschwerde nicht innerhalb der oben genannten Frist eingereicht wird, gilt die Vertragspartei als vorbehaltlos akzeptiert die gelieferten Sachen, es sei denn, eine längere Frist ergibt sich aus der Art des Produkts oder den anderen Umständen des Falles. Wenn die Vertragspartei keine Reklamation rechtzeitig einreicht, besteht kein Recht auf Reparatur, Ersatz oder Entschädigung mehr.
  3. Ein Anspruch der Vertragspartei auf die gelieferten Produkte erlischt, wenn;
    • a) Produkte (nicht mehr) als aus Floor iQ abgeleitet identifiziert werden können;
    • b) Defekten auftreten, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind (im normalen Verschleiß enthaltene Verschleißteile), unsachgemäßer und/oder falsche Handhabung, Verwendung und/oder Lagerung oder Wartung des Produkts;
    • c) Floor iQ von der Vertragspartei nicht sofort aktiviert wurde, um die Beschwerden zu untersuchen und ihre Verpflichtungen zu erfüllen;
    • d) die Vertragspartei die der Vertragspartei obliegende Verpflichtung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend erfüllt hat.
  4. Wenn ein von Floor iQ bestelltes Produkt während der Garantiezeit defekt wird, kann die Vertragspartei das Produkt auf eigene Kosten und Gefahr an Floor iQ zurücksenden. Wenn die Reklamation von Floor iQ für legitim befunden wird, sorgt Floor iQ für die weitere Bearbeitung in Übereinstimmung mit den Garantiebedingungen des Lieferanten.
  5. Floor iQ ist berechtigt, im Falle des Ersatzes des Produktes ein gleichwertiges Produkt zu liefern, wenn die Lieferung desselben Produktes nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist.
  6. Wenn Floor iQ mit dem vollständigen oder teilweisen Ersatz des Liefergegenstandes oder mit der vollständigen oder teilweisen Rückerstattung des Kaufpreises fortfährt, kann er den Vorteil der vorübergehenden Nutzung durch die Vertragspartei verrechnen.
  7. Die festgestellte Gewährleistungsfrist verlängert sich nicht durch Ersatz oder Nachbesserung des Liefergegenstandes gemäß diesen Garantiebestimmungen.
  8. Wenn festgestellt wird, dass die Beschwerde der Vertragspartei unbegründet ist, verpflichtet sich die Vertragspartei, die von Floor iQ entstandenen Kosten, wie Reisekosten und Ermittlungskosten, zu erstatten.
  9. Wenn Floor iQ nicht zur Wiederherstellung der Mängel befähigt ist, die Vertragspartei jedoch einen Dritten beauftragt, trägt die Vertragspartei die damit verbundenen Kosten.
  10. Mängel, die ganz oder teilweise auf die Konstruktion oder Herstellung zurückzuführen sind, die von der Vertragspartei vorgeschrieben sind oder die ganz oder teilweise durch einen von der Vertragspartei vorgeschriebenen Lieferanten, Berater, Subunternehmer oder Helfer verursacht wurden, fallen nicht unter die Garantie.
  11. Unbeschadet dessen, was in diesem Artikel beschrieben ist, kann keine Garantie gegeben werden, wenn der Verschleiß als normal angesehen werden kann und außerdem in den folgenden Fällen:
    • a) Wenn Änderungen an oder an dem Produkt vorgenommen wurden, einschließlich Reparaturen, die nicht mit Zustimmung von Floor iQ oder des Herstellers durchgeführt wurden;
    • b) Wenn die Originalrechnung nicht vorgelegt werden kann oder geändert oder unleserlich gemacht wurde;
    • c) Wenn Defekte das Ergebnis einer Verwendung sind, die nicht mit ihrer Endverwendung übereinstimmt oder die nicht fachkundig ist;
    • d) Wenn Schäden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder fahrlässige Wartung entstanden sind;
    • e) Ist der Mangel auf eine unsachgemäße Lagerung durch den Vertragspartner zurückzuführen, so sind die angelieferten Stoffe der Einwirkung von Feuchtigkeit, Verschmutzung, hohen und niedrigen Temperaturen, Stößen und Vibrationen oder einer übermäßig langen Lagerung ausgesetzt;
    • f) Wenn der Mangel auf die Einhaltung von Regierungs- oder Sicherheitsanforderungen zurückzuführen ist.
  12. Während der Zeit, in der die Vertragspartei einer Verpflichtung nicht nachkommt, die sich aus dem zugrundeliegenden oder einem anderen mit dem vorliegenden Vertrag verbundenen Vertrag ergibt, ist Floor iQ nicht verpflichtet, eine Garantie zu leisten.

8. Haftung

  1. Floor iQ ist niemals verpflichtet, die Vertragspartei oder Dritten Schadensersatz zu leisten, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Floor iQ haftet nicht für Folgeschäden, Betriebsschäden, indirekte Schäden sowie entgangenen Gewinn oder Umsatz.
  2. Wenn Floor iQ, aus welchem ​​Grund auch immer, zum Schadenersatz verpflichtet ist, wird diese Entschädigung niemals höher als ein Betrag sein, der dem Rechnungswert in Bezug auf das Produkt oder die Dienstleistung entspricht, für die der Schaden verursacht wurde oder für die Floor iQ sich selbst versichert hat solche Schäden verursachenden Ereignisse, für die die Deckung tatsächlich gewährt wird.
  3. Schäden, die in diesem Artikel erwähnt werden, müssen so schnell wie möglich gemeldet werden, spätestens jedoch innerhalb von zwei (2) Wochen nach ihrem Eintreffen bei Floor iQ. Schäden, die Floor iQ innerhalb dieser Frist nicht zur Kenntnis gebracht werden, sind nicht ersatzfähig, es sei denn, die Vertragspartei macht plausibel, dass sie diesen Schaden nicht entdeckt und gemeldet hat.
  4. Die Vertragspartei schützt Floor iQ vor allen Ansprüchen, die Dritte gegenüber Floor iQ hinsichtlich der Durchführung der Vereinbarung geltend machen können, sofern das Gesetz nicht gegen die entsprechenden Schäden und Kosten des Kontrahenten eintritt.
  5. Es ist möglich, dass Floor iQ auf seiner Webseite Links zu anderen Webseiten enthält, die für die Vertragspartei interessant oder informativ sein können. Solche Links sind nur informativ. Floor iQ ist weder verantwortlich für den Inhalt der Webseite, auf die verwiesen wird, noch für die Nutzung, die daraus entstehen könnte.

9. Höhere Gewalt

  1. Im Falle höherer Gewalt ist Floor iQ nicht verpflichtet, seine Verpflichtungen gegenüber der Vertragspartei zu erfüllen, oder die Verpflichtung ist für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt.
  2. Unter höherer Gewalt versteht sich jeder Umstand, der unabhängig vom Willen von Floor iQ ist, wodurch die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber der Vertragspartei ganz oder teilweise behindert wird. Zu diesen Umständen gehören Streiks, Feuer, Betriebsstörungen, Stromstörungen, Fehlfunktionen in einem (Telekommunikations-) Netzwerk oder einer Verbindung oder benutzten Kommunikationssystemen und/oder die zu keiner Zeit der Webseite verfügbaren, fehlenden oder verspäteten Dienste Lieferung durch Lieferanten oder andere eingesetzte Dritte und das Fehlen einer Genehmigung durch die Behörden.
  3. Wenn einer der oben genannten Umstände eintritt, meldet Floor iQ dies so bald wie möglich der Vertragspartei unter Vorlage der verfügbaren Nachweise.
  4. Wenn Floor iQ die Durchführung der Vereinbarung ausgesetzt hat und die Zeit der höheren Gewalt länger als sechs Monate dauert, haben sowohl Floor iQ als auch die Vertragspartei das Recht, von der Vereinbarung zurückzutreten, ohne eine Verpflichtung zum Ausgleich von Kosten und/oder Schäden an der andere Partei, unbeschadet dessen, was im folgenden Abschnitt festgelegt ist.
  5. Hat Floor iQ beim Eintritt von höherer Gewalt seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung bereits teilweise erfüllt oder wird dies möglich sein, so hat Floor iQ dem bereits umgesetzten oder noch umzusetzenden Teil einen unabhängigen Wert zuzuordnen das Recht, den jeweils umzusetzenden Teil separat zu berechnen. Die Vertragspartei ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als ob sie eine separate Vereinbarung hätte.

10. Geistiges Eigentum

  1. Die Vertragspartei erkennt nachdrücklich an, dass alle Rechte an geistigem Eigentum für die Darstellung von Informationen, Ankündigungen, Designs, Zeichnungen oder anderen Äußerungen in Bezug auf die Produkte und/oder die Webseite von Floor iQ, seinen Lieferanten oder anderen Rechteinhabern liegen.
  2. Unter geistigen Eigentumsrechten sind Patent-, Urheber-, Marken-, Zeichnungs- und Musterrechte und/oder andere (Rechte des geistigen Eigentums), einschließlich oder nicht patentierbares technisches und/oder kommerzielles Know-how, Methoden und Konzepte.
  3. Es ist der Vertragspartei untersagt, ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Floor iQ, ihp, die von Floor iQ zur Verfügung gestellten oder von Floor iQ zur Verfügung gestellten Unterlagen wie Multiplikation, öffentliche Wiedergabe oder Zurverfügungstellung an Dritte zu nutzen oder zu verändern Lieferanten oder andere Rechteinhaber.
  4. Die Vertragspartei schützt Floor iQ vor allen Ansprüchen Dritter aufgrund der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums, die sich aus den von der Gegenpartei zur Verfügung gestellten Informationen, Modellen, Bildern usw. ergeben, die gegen Floor iQ erhoben werden können.
  5. Wenn Floor iQ von Floor iQ anerkannt wird oder von einem niederländischen Gericht in einem Rechtsstreit in einem nicht anfechtbaren Urteil festgestellt wurde, verstößt jedes von Floor iQ gelieferte Produkt gegen das Recht eines Dritten, wie hier beabsichtigt, Floor iQ Nimm es zurück. Die Vertragspartei ist verpflichtet, ihre Rücksendung zu unterstützen.

11. Personenbezogene Daten

  1. In seinen Aufzeichnungen fügt Floor iQ personenbezogene und/oder geschäftliche Informationen von der Gegenpartei ein, wie in der DSGVO oder ihrer niederländischen Version AVG vorgesehen. Die Auswirkungen der Datenschutzbestimmungen von Floor iQ, wie sie in der Angelegenheit anwendbar sind, können jederzeit auf FlooriQ.nl überprüft oder auf Anfrage kostenlos an Sie gesendet werden. Floor iQ stellt diese Daten nicht zu kommerziellen Zwecken Dritten zur Verfügung.
  2. Floor iQ ist im Sinne der DSGVO ein Datenverantwortlicher für personenbezogene Daten, die er im Rahmen seiner Erbringung von der Vertragspartei erhält. Diese personenbezogenen Daten werden von Floor iQ nur im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen verarbeitet, um ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, sofern nicht anders angegeben.
  3. Die Vertragspartei bestätigt hiermit, vertraut zu sein und zu akzeptieren, dass er alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen wird. Die Vertragspartei wird Floor iQ unverzüglich benachrichtigen, wenn (persönliche) Daten nicht mehr korrekt sind und berichtigt und/oder entfernt werden müssen. Die Daten, welche die Vertragspartei auf der Webseite von Floor iQ eingibt, werden nur für die Abwicklung der Bestellung oder für die Übermittlung der angeforderten Informationen an die Vertragspartei verwendet. Die Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben.
  4. Im Zusammenhang mit der Bestellung oder anderweitig kann Floor iQ die (persönlichen) Daten der Gegenpartei im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung und zum Zwecke der Bearbeitung, Speicherung und Weitergabe an die in der Organisation von Floor iQ befindlichen Personen weitergeben seine Kundenbeziehungen.
  5. Durch die Offenlegung der E-Mail-Adresse der Vertragspartei gegenüber Floor iQ akzeptiert die Vertragspartei elektronische Mitteilungen, beispielsweise für Kostennachweise und für Kundenbeziehungen/Marketingzwecke von Floor iQ. Die Vertragspartei verpflichtet sich, eventuelle Änderungen bezüglich Name und Anschrift, E-Mail und dergleichen unverzüglich Floor iQ mitzuteilen. Die gesamte elektronische Kommunikation, auch per E-Mail, gilt als schriftlich. Die Gegenpartei erkennt an, dass elektronische Kommunikation nicht sicher ist und abgefangen, manipuliert, verzögert, infiziert oder irrtümlich gesendet oder weitergeleitet werden kann, einschließlich durch Spam-Filter und/oder Viren. Dabei gilt die Anwendbarkeit von Artikel 6: 227b Absatz 1 BW (Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch) bezüglich der Bereitstellung von Informationen in E-Commerce-Transaktionen und von Artikel 6:227c BW hinsichtlich der Art und Weise, in der E-Commerce-Transaktionen abgeschlossen werden ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Geschäftspartner von der Ausübung eines Berufes oder Geschäfts ausgeht.
  6. Floor iQ haftet nicht dafür, dass die elektronische Kommunikation nicht sicher ist und haftet nicht für die Manipulation, das Abfangen, das Verzögern, das Infizieren oder das irrtümliche Senden oder Weiterleiten von elektronischer Kommunikation, einschließlich Spam-Filter und/oder Viren.
  7. Die Vertragspartei schützt und entschädigt Floor iQ in Bezug auf alle Schäden und alle Geldbußen, die Floor iQ von Überwachungsbehörden auferlegt werden, im Zusammenhang mit einem Mangel in Übereinstimmung mit einer oder mehreren Verpflichtungen des Vertragspartners aus diesem Artikel, der DSGV.AVG und/oder anderen Gesetzen in diesem Bereich des Schutzes personenbezogener Daten.

12. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Auf alle Angebote und Vereinbarungen findet ausschließlich das niederländische Recht Anwendung.
  2. Die Anwendbarkeit des Wiener Handelsvertrages sowie anderer internationaler Vereinbarungen, deren Ausschluss zulässig ist, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Alle Streitigkeiten, die sich aus den Vereinbarungen zwischen Floor iQ und der Gegenpartei ergeben, müssen in erster Instanz vom Gericht in Zeeland-West-Brabant, Niederlande, eingereicht und verurteilt werden.
  4. Wenn der Kontrahent außerhalb der Niederlande ansässig ist, hat Floor iQ das Recht, die Streitigkeit dem zuständigen Gericht des Landes oder Staates, in dem der Kontrahent niedergelassen ist, vorzulegen.